AGB in der Praxis:
Häufige Fallstricke und wie sie vermieden werden können
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden oft als „trocken“ oder gar „fad“ abgetan. Doch in der täglichen Unternehmenspraxis sind sie weit mehr als nur Kleingedrucktes: Sie sind ein essenzielles Werkzeug, um Geschäftsabläufe effizient zu gestalten und rechtliche Risiken zu minimieren. Wer sich frühzeitig Gedanken macht, kann sich viel Ärger und hohe Kosten ersparen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Erstellung und Einbindung von AGB wirklich ankommt.
Was sind AGB und warum brauchen Sie diese?
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die es Unternehmern ermöglichen, Verträge nicht jedes Mal neu verhandeln zu müssen. Besonders im Massengeschäft, wie dem E-Commerce, sorgen sie für:
- Rechtssicherheit durch klare Spielregeln.
- Effizienz und Zeitersparnis beim Vertragsabschluss.
- Standardisierung von Haftungs- und Gewährleistungsregeln.
Fallstrick 1: Der falsche Zeitpunkt
Einer der häufigsten Fehler in der Praxis ist ein zu später Hinweis auf die AGB. Ein klassisches Beispiel: Die AGB finden sich erst auf der Rechnung. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag jedoch längst rechtlich bindend abgeschlossen – die AGB sind damit nicht wirksam vereinbart worden.
Die Lösung: AGB müssen dem Kunden vor oder spätestens bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Im Online-Handel müssen sie zudem für den Kunden leicht abrufbar und speicherbar (z. B. als PDF oder Druckansicht) sein.
Fallstrick 2: „One size fits all“ – B2B vs. B2C
Viele Unternehmen begehen den Fehler, ein einziges Set an AGB für alle Kunden zu nutzen. Das ist riskant, da das Gesetz strikt zwischen Geschäften mit anderen Unternehmen (B2B) und Konsumenten (B2C) unterscheidet:
- B2B (Unternehmergeschäfte): Hier herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. Haftungsausschlüsse für leichte Fahrlässigkeit oder verkürzte Rügefristen sind hier zulässig.
- B2C (Verbrauchergeschäfte): Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) setzt enge Grenzen. Klauseln, die Konsumenten gröblich benachteiligen oder intransparent sind, werden von Gerichten oft für unwirksam erklärt.
Die Lösung: Erstellen Sie zwei getrennte Versionen Ihrer AGB, um die Spielräume im B2B-Bereich optimal zu nutzen und Abmahnungen im B2C-Bereich zu vermeiden.
Fallstrick 3: Die „Checkbox-Falle“
Die wirksame Zustimmung des Kunden ist entscheidend. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass vorab gesetzte Häkchen ausreichen.
- Aktive Zustimmung: Der Kunde muss das Häkchen für die AGB-Zustimmung aktiv selbst setzen.
- Koppelungsverbot: Vermischen Sie nicht die Zustimmung zu den AGB mit der Information zum Datenschutz. Beides sollte rechtlich getrennt behandelt werden.
Fallstrick 4: Ungeprüfte Vorlagen und KI-Generatoren
Es ist verlockend, AGB einfach per KI zu generieren oder von Mitbewerbern zu kopieren. Doch Vorsicht: KI-Tools nutzen oft falsche Rechtsordnungen (z. B. deutsches statt österreichisches Recht). Zudem ändern sich Rechtsprechung und Gesetze – wie etwa die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung – laufend.
Die Lösung: Nutzen Sie Muster von seriösen Quellen wie der WKO als Basis, lassen Sie diese aber unbedingt von einem Experten auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und die aktuelle Rechtslage anpassen.
Fazit: Vorsorge ist besser als Nachsicht
Gute AGB sind wie eine Versicherung: Man hofft, sie nie zu brauchen, aber wenn es zum Streit kommt, entscheiden sie über Erfolg oder Misserfolg. Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt der Einbindung, die Unterscheidung Ihrer Zielgruppen und eine technisch saubere Umsetzung.
Quellenangabe:
Vortrag: Florian Prändl „AGB in der Praxis: Häufige Fallstricke und wie sie vermieden werden können“, gehalten am 23.10.2025 bei “Gastvortrag bei E-Commerce Initiative Österreich”.
Zusammenfassung mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz (Gemini), final redaktionell bearbeitet durch das Redaktionsteam von der ECIÖ.

